Willkommen auf der Seite der Jägerschaft Hückeswagen
Der Hegering Hückeswagen wurde am 25.03.1947 gegründet. Der erste Vorstand bestand damals aus dem Hegeringleiter Otto Kurth, dem stellvertretenden Hegeringleiter Werner Höstermann, dem Schatzmeister Hans Sonneborn und dem Schriftführer Enno Pickard.
Der heutige Vorstand (04/2026) besteht aus dem Hegeringleiter Detlef Gaßmann, dem stellvertretenden Hegeringleiter Ferdinand Rockholtz, der Schatzmeisterin Katharina Mörike und dem Schriftführer Max Koll. Der Vorstand wird in seiner Arbeit durch Obleute in den Bereichen Hundewesen, Schießwesen, Bläser und Brauchtum, Öffentlichkeitsarbeit, Ökologie Lernort Natur und Drohnenkitzrettung unterstützt. Die Aufgaben des Vorstandes bestehen vor allem darin, die Mitglieder laufend über die Angelegenheiten des Hegerings, der KJS und des LJV sowie über aktuelle Fragen des Jagdwesens zu unterrichten und durch Beratung, Fortbildung und gesellschaftliche Veranstaltungen zu betreuen.
Die Jägerschaft ist sich ihrer Verantwortung für die freilebende Tierwelt und die Natur bewusst. Als eine der größten staatlich anerkannten Naturschutz-Organisationen in Deutschland nimmt sie ihren Auftrag zur Erhaltung einer artenreichen Tierwelt und zur Sicherung deren Lebensgrundlagen ernst. Deshalb legt die Jägerschaft größten Wert auf einen offenen Dialog sowie eine gute Zusammenarbeit mit den im Naturschutz tätigen Organisationen. Dies gilt auf Kreis-, Landes- und Bundesebene gleichermaßen.
Der Hegering Hückeswagen hat es sich insbesondere zur Aufgabe gemacht, das Natur- und Umweltbewusstsein junger Menschen zu fördern.
Weitere Aufgaben des Hegering gemäß unserer Satzung:
In Übereinstimmung mit den Aufgaben und Zielen des LJV und der KJS ist Zweck des Hegerings, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen und rassistischen Gesichtspunkte
1. den Naturschutz, den Umweltschutz und die Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen, des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen,
2. den Tierschutz,
3. die Volksbildung,
4. die Wissenschaft und Forschung auf den unter Ziffer 1. und 2. genannten Gebieten
zu fördern.
Die Zwecke des Vereins werden verwirklicht
1. durch die Förderung des Artenschutzes durch geeignete Maßnahmen zur Erhaltung artenreicher und gesunder und den landeskulturellen Verhältnissen angepasster Wildbestände, insbesondere durch nachhaltige Nutzung,
2. durch die Förderung des Biotopschutzes durch die Sicherung und Pflege der Lebensräume wildlebender Tierarten,
3. durch die Förderung der tierschutzgerechten Jagd und die Förderung des gesamten Jagdwesens, des Jagdschutzes und der Jagdwissenschaft sowie der Bekämpfung von Wildseuchen,
4. durch die Pflege und Förderung der jagdlichen Aus- und Weiterbildung, des jagdlichen Schießens sowie der Führung und Prüfung brauchbarer Jagdhunde gemäß Vorgabe der in Nordrhein-Westfalen geltenden Jagdgesetze und des Jagdhornblasens und
5. durch die Förderung des Natur- und Umweltbewusstseins junger Menschen, insbesondere in außerschulischen Lernorten.
