Aufgaben
Weitere Aufgaben des Hegering gemäß unserer Satzung:
In Übereinstimmung mit den Aufgaben und Zielen des LJV und der KJS ist Zweck des Hegerings, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen und rassistischen Gesichtspunkte
1. den Naturschutz, den Umweltschutz und die Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen, des
Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen,
2. den Tierschutz,
3. die Volksbildung,
Weitere Aufgaben des Hegering gemäß unserer Satzung:
In Übereinstimmung mit den Aufgaben und Zielen des LJV und der KJS ist Zweck des Hegerings, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen und rassistischen Gesichtspunkte
1. den Naturschutz, den Umweltschutz und die Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen, des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen,
2. den Tierschutz,
3. die Volksbildung,
4. die Wissenschaft und Forschung auf den unter Ziffer 1. und 2. genannten Gebieten
zu fördern.
Der Hegering verfolgt diese Ziele ausschließlich und unmittelbar durch eigenes Wirken auf gemeinnütziger Grundlage i.S.d. Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) und zwar insbesondere durch
1. die Durchführung empirischer Erhebungen und Forschungsvorhaben einschließlich der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Hingabe von zweckgebundenen Mitteln oder im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO 1977,
2. die Errichtung und Unterhaltung von natürlichen Wildtierlebensräumen (Biotope),
3. die Errichtung und Unterhaltung von allgemeinunterrichtenden Einrichtungen im Rahmen des Satzungszweckes,
4. zweckdienliche Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der tierschutzgerechten Jagd, des gesamten Jagdwesens und der Jagdkultur einschließlich des jagdlichen Brauchtums,
5. die Verbesserung des Wissensstandes und der Fertigkeiten auf dem Gebiet der tierschutzgerechten Jagd durch das Darbieten und Abhalten von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen,
6. die Aufklärung der Bevölkerung über die Notwendigkeiten und Vorteile der tierschutzgerechten Jagd für den Umweltschutz, für den Naturschutz und für den Tierschutz,
7. die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeiten im Rahmen des Satzungszweckes.
Die Tätigkeit des Hegerings ist selbstlos und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Zahlung entstandener und angemessener Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Reisekosten stehen dem nicht entgegen.
Darüber hinaus kann der Hegering einen Geschäftsführer sowie stellvertretende Geschäftsführer und weitere Mitarbeiter einstellen. Für deren Tätigkeit dürfen aber keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen gewährt werden.